

Behandlung von Kindern und Jugendlichen
1. Die Frühbehandlung/ frühe Behandlung (Behandlung im Milchgebiss)
Bereits in einem Alter von 3 Jahren kann eine kieferorthopädische Behandlung
sinnvoll sein. Fehlentwicklungen können durch frühzeitiges Eingreifen
unterbrochen werden und durch ein rechtzeitiges Weichenstellen eine spätere
Behandlung überflüssig bzw. viel geringerem Umfang notwendig werden lassen.
Dies gilt insbesondere für sogenannte Kreuzbisse und Kieferfehlentwicklungen
im Sinne von großen Disharmonien zwischen Ober- und Unterkieferlänge.
2. Die Behandlung im Wechselgebiss (die Milchzähne fallen allmählich aus und
es sind schon die ersten bleibenden Zähne im Seitenzahnbereich da). Zu diesem Zeitpunkt ist eine
orthopädische Beeinflussung des Gebisssystems möglich. Durch die
Funktionskieferorthopädie erreichen wir bei Kindern und Jugendlichen eine
Harmonisierung des Gesichts- und Weichteilwachstums sowie eine erhöhte
Stabilität des Bisses durch optimale Einstellung der Verzahnung.
3. Die Spätbehandlung im bleibenden Gebiss
Sind bereits alle bleibenden Zähne da, können wir nur noch geringe
Wachstumskorrekturen vornehmen. Hier ist die reine Zahnbewegung die Hauptaufgabe
des Kieferorthopäden.
