

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung von Kindern und
Jugendlichen werden in Deutschland von der Krankenkasse zum größten Teil
getragen, wenn das Ausmaß der Zahnfehlstellung bestimmte Kriterien erfüllt
bzw. der Behandlungsbedarf den Grad 3, 4 oder 5 erfüllt (KIG).
Die Krankenkasse rechnet jedoch nicht den gesamten Anteil mit der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab, sondern stellt zunächst dem Patienten
alle 3 Monate eine Rechnung über die erbrachten Leistungen in Höhe von 20%
(bzw. 10% bei dem zweiten Kind, das in Behandlung ist.) Nach Ende der
abgeschlossenen (nicht bei Abbruch!) Behandlung erhält der Patient die von
ihm gezahlten Eigenanteile zurück! Dazu müssen jedoch alle erhaltenen
Rechnungen sorgfältig aufbewahrt und zusammen mit der am Ende ausgestellten
Abschlussbescheinigung komplett eingereicht werden.
Da es sich bei der Erstattung durch die Krankenkasse
nur um eine Basisleistung handelt und hier der Grundsatz gilt, dass die
Behandlung nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
zu sein hat, fallen in der Regel für den Patienten außervertragliche
Leistungen an, die am Ende der Behandlung nicht zurückerstattet
werden. In Abhängigkeit von der Wahl der Brackets und Bögen und weiterer
nicht im Krankenkassenkatalog enthaltener Leistungen fallen diese in
unterschiedlicher Höhe aus. Die Zahlung erfolgt in Form von
Monatsraten. Da die Höhe der zu zahlenden Raten von dem
Schwierigkeitsgrad, der Art und dem Umfang der Behandlung abhängig ist, kann
an dieser Stelle keine exakte Summe genannt werden.
Frau Dr. Zellmann bespricht mit dem Patienten im Detail und anhand einer
genauen Aufschlüsselung die Höhe der Raten, wenn es um die Besprechung des
Behandlungsplanes geht. Als ungefähre Richtlinie gilt, dass monatliche Raten
in einer Höhe von 36 Euro (plus minus 10 Euro) über 36 Monate mit Beginn
einer festsitzenden Spange anfallen.
